Hinter der Dauerdiskussion zu Corona und allen seinen Facetten scheint es wieder einmal eine Initiative der Politik zu geben (heimlich still und leise – wie in der Vergangenheit bereits auch), Nahrungsergänzungsmittel so zu regulieren, dass sie in der Praxis nicht mehr haltbar sein werden.
In diesem Fall geht es um Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (und angereicherten Lebensmitteln), die aus „Sicherheitsgründen“ mit Höchstgrenzen belegt werden sollen.
Aber das hatten wir ja alles schon einmal.
Dieses war der 1. Streich
Bereits im Jahr 2002 gab es Bemühungen innerhalb der EG, solche Höchstmengen festzulegen. Der damalige Beschluss lässt sich hier einsehen: Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 10. Juni 2002.
Hier werden Bestimmungen für die Höchstmengen ausgesprochen, die man als schwammig, vieldeutig, flexibel etc. bezeichnen könnte. Unter Art. 5 erfährt der Leser wie die Höchstmengen ausfallen sollen. Konkrete Zahlen werden nicht genannt. Vielmehr verweist der Punkt 4 auf Art. 13 Abs. 2, der dann wiederum auf Art. 5 und Art. 7 eines Beschlusses von 1999 verweist.
Nachdem man also diese Bestimmungen gelesen hat, weiß man genauso viel wie zuvor. Man hat hier also Höchstmengen definiert, ohne Höchstmengen zu definieren, was man wohl aus verschiedenen Gründen zu einem anderen Zeitpunkt hat konkretisieren wollen. Aber man hatte ja immerhin schon mal angefangen mit dem Definieren von Höchstmengen …
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Dieses war der 2. Streich
Im Jahr 2006 erschien ein „Diskussionspapier“, welches versuchte, etwas spezifischer zu sein: Discussion Paper on the setting of maximum and minimum amounts forvitamins and minerals in foodstuffs.
Auf der Seite 7 beginnt die Diskussion um die maximalen und minimalen Mengen von Vitaminen und Mineralien. Auf der Seite 10 werden die Maximalwerte/Höchstwerte diskutiert. Auch hier gibt es keine konkreten Zahlen zu solchen Höchstwerten.
Stattdessen verweist das Papier auf verschiedene Modelle, die für die Festlegung von Höchstwerten angesetzt werden könnten. Und diese Modelle unterschiedlicher Genese werden im Anhang, beginnend auf Seite 18, vorgestellt.
Mit von der Partie ist auch das BfR, welches ein „Risikomodell“ zur Berechnung von Höchstgrenzen am Beispiel der Folsäure zum Besten gibt. Unglücklicherweise muss die Autorenschaft hier sofort eingestehen, dass ihr tolles Modell aus verschiedenen Gründen für eine Reihe von Vitaminen und Mikronährstoffen keine Geltung hat.
Aber auch die anderen Beiträge kommen mit Berechnungen und Schaubildern, von denen sich der geneigte Leser dann etwas aussuchen darf.
Dieses ist der 3. Streich
Im Jahr 2010 schrieb ich diesen Beitrag: Nahrungsergänzungsmittel – Geplante Gesetzesänderung 2010.
Hier schien es nur vordergründig um die Höchstmengen für Vitamine und Mikronährstoffe zu gehen. Kernanliegen dieser Angelegenheit schien die Vorbereitung auf eine Durchsetzung eines Zulassungsverfahrens für Nahrungsergänzungsmittel zu sein.
Das wäre dann nicht notwendigerweise das Ende der Nahrungsergänzungsmittel, sondern nur das Ende derjenigen, die im Moment diese Produkte herstellen und anbieten. Denn nur ein verschwindend geringer Teil dieser Produzenten wäre in der Lage, ein aufwändiges Zulassungsverfahren zu bewerkstelligen und zu finanzieren.
In die so entstandene beziehungsweise entstehende finanziell nicht ganz uninteressante Lücke würde dann die Pharmaindustrie stoßen und den Markt mit eigenen Produkten bereichern. So macht man die Konkurrenz kaputt, um dann deren Geschäft zu übernehmen. Wie dann die neue Nahrungsergänzungsmittel aussehen werden, das kann man sich denken: Krümeldosierungen zu Höchstpreisen, GMO basiert etc.
Dieses ist vorläufig der letzte Streich
Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union, die alle 6 Monate die Nationalität wechselt, läuft momentan noch bis Jahresende unter deutscher Herrschaft. Da hat es sich die deutsche Ministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, nicht nehmen lassen, in dieser Angelegenheit einen weiteren Vorstoß zu wagen.
Im Mai 2020, ganz im Schatten von Corona, verfasste sie einen Brief an die EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in dem selbiger die Standpunkte von 19 von 27 Mitgliedsländern zur Frage der Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen ans Herz gelegt wurde: Letter-to-Commissioner-Kyriakide.
Dieser Brief verzichtet vollkommen auf wissenschaftliche Aussagen zum Sachverhalt. Es scheint hier bereits auszureichen, dass man die Namen einer Reihe von Mitgliedsländern aufzählen kann, die angeblich das gleiche Anliegen hätten. Es ist von Positivlisten die Rede, die bestimmen, welche Vitamine und Mineralstoffe überhaupt erlaubt werden sollten.
Und wir lesen, dass die bereits erwähnte Verordnung von 2002 doch geeignet wäre, Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe festzulegen. Denn nur so würden diese Produkte für die Verbraucher sicher gemacht.
Danach kommt eine Aufzählung von Quellen, unter anderem auch das bereits erwähnte Diskussionspapier, die allesamt ausreichendes Material zur Risikobewertung dieser gefährlichen Substanzen bereitstellen würden. Und dann die Klage:
„Leider sind auf diese vorbereitenden Arbeiten bis heute jedoch weder für Nahrungsergänzungsmittel noch für angereicherte Lebensmittel Vorschläge für Höchstgehaltsregelungen für Vitamine und Mineralstoffe gefolgt“.
Und das alles soll erfolgen, um angeblich das „Höchstmaß an Gesundheitsschutz von Verbraucherrinnen und Verbrauchern“ sicherzustellen!
Seltsame Begründungen
Also der Gesundheitsschutz und dessen Höchstmaß sind ein Grund für diese Höchstmengenbestimmung, was schon merkwürdig ist, da gesundheitliche Schäden und Todesfälle unter Nahrungsergänzungsmitteln so gut wie nicht existent sind. Gegen was muss denn da die Bevölkerung geschützt werden?
Oder haben wir es hier ebenfalls mit einer „Pandemie“ zu tun, wo erfundene Prämissen als ultimative Wahrheit genommen werden, gegen die man mit Maßnahmen vorgehen muss, die im Interesse der Politik und ihrer Auftraggeber liegen?
Ein weiterer Grund ist angeblich der Wegfall von „Handelshemmnissen durch Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen“. Wieso ist das Fehlen einer Höchstmengenbegrenzung ein Handelshemmnis?
Seit wann bestimmen Wettbewerbsbedingungen, ob ein Gesundheitsprodukt ausreichend hoch dosiert ist oder nicht? Wieso lässt man nicht den freien Markt entscheiden, welches Produkt die besseren Wettbewerbsbedingungen hat, weil es zum Beispiel ausreichend dosiert und damit effektiv ist?
Solche Sätze hören sich nach alter DDR-Planwirtschaft an und nicht nach freier Marktwirtschaft.
Außerdem will die Ernährungsministerin eine „Verbesserung der Rechtssicherheit, und daher Effizienzsteigerung amtlicher Kontrollen“. Die angebliche Rechtssicherheit besteht dann darin, dass man den Produzenten, die sich nicht an die Vorlagen halten, juristisch problemloser den Hahn abdrehen könnte.
Und dass die Effizienzsteigerung amtlicher Kontrollen der wichtigste Punkt in dieser Aufzählung ist, sollte jetzt klar und deutlich geworden sein. Es geht um die staatliche Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln, die durch Höchstmengenbegrenzungen für die Gesundheit bedeutungslos gemacht werden. Damit wäre ein wichtiger Konkurrent für die Schulmedizin und Pharmaindustrie in Sachen Gesundheit und Gesunderhaltung aus dem Rennen genommen worden.
Ähnlich wie die Pandemie…
Die meisten Stellungnahmen der Medien zu Corona war und ist ziemlich „einseitig“: ARD und ZDF: „Systemjournalismus“ und „Hofberichterstattung“ in Sachen Corona?
Dies änderte sich nach meiner Beobachtung im September 2020, als es auch kritischere Berichte gab.
Wer allerdings glaubt, dass dies eine neue Qualität sei, der irrt. Denn sehr Ähnliches, wenn auch nicht ganz so unverfroren und schonungslos, gibt es bereits seit geraumer Zeit, wenn es um Vitamine und Nahrungsergänzungen geht. Hier einmal eine kleine Aufzählung dazu:
- Vitalstoffverlust in Obst und Gemüse – die Achterbahnfahrt der Ernährungswissenschaft.
- Die Vitamine im Spiegel des Spiegels.
- Die angeblich „dunklen Seiten“ des Vitamin C.
- Vitamin D – Präparate im Test » Vitalstoffmedizin.
- Kontrolle der Nahrungsergänzungsmittel – Stellungnahme zum ARD Beitrag.
Die große Gemeinsamkeit hier ist, dass mit pseudowissenschaftlichen Argumenten und unbewiesenen Hypothesen Schlussfolgerungen getätigt werden, die von der Realität genauso weit entfernt sind wie die Annahme, dass die Erde eine Scheibe sei. Aber dennoch bildet diese „neue Realität“ die Basis aller Entscheidungen. Das Verfahren, mit dem hier vorgegangen wird, ist das Gleiche wie bei der Corona-„Pandemie“.
Und auch ein schier unübersehbarer Berg an wissenschaftlicher Literatur für die gesundheitliche Bedeutung von Vitaminen, Mineralstoffen etc. lässt diese Leute unbeeindruckt. Wie hoch ist dieser Berg?
Eine Suche in PubMed mit den Suchbegriffen „Vitamin“ und „health“ kommt zu stolzen 63.557 Ergebnissen: (vitamin) AND (health) – Search Results – PubMed.
Fazit
Und keine einzige dieser Arbeiten ist als Beurteilungsgrundlage herangezogen worden, um den erneuten Vorstoß zur Höchstmengenbeschränkung von Vitaminen und Mineralstoffen auch nur ansatzweise zu begründen. Ähnlich wie bei Corona ist auch hier nur das rein politische Interesse die Legitimierung für die Durchsetzung des eigenen Anliegens.
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Kleine Anmerkung: Die Sache mit den „5 Wundermitteln“ ist mit Abstand der beliebteste Newsletter, den meine Patienten gerne lesen…
Beitragsbild: 123rf.com – Andrea Obzerova
Dieser Beitrag wurde am 6.12.2020 erstellt.