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Ein Knochenbruch
(=Fraktur) kann durch direkte Einwirkung
(z.B. Schlag oder Stoß) an der
betroffenen Stelle auftreten, indirekt
durch die Hebelwirkung an einer Stelle
fern der Einwirkung, durch wiederholtes
Einwirken von kleinen Schädigungen
(=Ermüdungsbruch) oder bei z.B. durch
Knochenmetastasen (=Fernabsiedlungen
eines Krebses) vorgeschädigtes
Knochengewebe ohne passende ursächliche
Einwirkung (=pathologische
Fraktur).
Es gibt
geschlossene Frakturen, bei denen die
Weichteile und die Haut unverletzt
bleiben. Bei den offenen Frakturen kommt
es zu Haut- und Weichteilverletzungen
unterschiedlichen Ausmaßes (Durchspießung
der Haut mit Knochenstücken, Zerreißung
der Haut mit großer Hautwunde, Zerstörung
der Haut mit Muskel-, Sehnen-, Nerven-
oder Blutgefäßschädigung bis zur
kompletten oder inkompletten
Amputation).
Um eine Fraktur
festzustellen, gibt es sichere
Frakturzeichen (Fehlstellung, erhöhte
Beweglichkeit, Knochenreiben =
Crepitatio, sichtbare Knochenbruchstücke)
und unsichere Frakturzeichen (Schwellung,
Bluterguss, Schmerz, beeinträchtigte
Funktion).
Eine wichtige
Nachweismethode ist die Röntgenaufnahme,
auf der man einen Bruch meist eindeutig
erkennen kann.
Wichtige
Begleiterscheinungen von Knochenbrüchen
können Nervenverletzungen
und allgemeine Symptome wie z.B. ein
Schock sein.
siehe auch: Knochenhautentzündung
- Knorpelschaden -
Minearlstoffmangel
- Muskelaufbau -
Quetschungen -
Schmerzen
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