In meinem Grundsatzbeitrag zur Borreliose (Borreliose – Die naturheilkundliche und alternative Therapie) weise ich bereits auf einen Zusammenhang hin. Im Therapie-Teil erwähne ich eine bemerkenswerte Entdeckung, die eine Studie aus dem Jahr 2015 fand.
In Laborstudien hatten die Wissenschaftler zeigen können, dass bestimmte Formen von Stevia nicht nur in der Lage sind, Borrelien wirksam zu vernichten, sondern sogar noch besser wirksam zu sein als die üblich eingesetzten Antibiotika gegen diese Erkrankung.
Hierzu hatten die Wissenschaftler einen alkoholischen Auszug (Extrakt) aus der Stevia-Pflanze gewonnen und verwendet. Sogenannte „Trocken-Extrakte“ aus Stevia, wie sie von den Behörden als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sind, zeigten wenig bis keinen Effekt in dieser Richtung.
Zu Stevia hatte ich bereits einige wenige Beiträge geliefert: STEVIA – Die Zuckeralternative?
Zuckeralternative Stevia – endlich legal
Und die Arbeit, die ich in meinem Beitrag “Zuckeralternative Stevia endlich legal” diskutiere, stammt aus dem Jahr 2015 und kommt von der Universität von New Haven: Effectiveness of Stevia Rebaudiana Whole Leaf Extract Against the Various Morphological Forms of Borrelia Burgdorferi in Vitro.
Stevia und Borreliose – drei Jahre später
Das, was heute unter „Stevia“ angeboten wird, sind keine Extrakte aus den Blättern der Pflanze, wie sie von den Wissenschaftlern aus New Haven bei ihren Untersuchungen verwendet wurden. Vielmehr sind nur isolierte Bestandteile aus Stevia als „natürliche Süßstoffe“ zugelassen worden, wie zum Beispiel Steviosid, welches ein Hauptbestandteil von Stevia und einer von bislang zehn entdeckten Süßstoffen ist. In Deutschland ist die Substanz als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) zugelassen.
In Frankreich ist ein anderer Bestandteil von Stevia zugelassen: Rebaudiosid A, ebenfalls einer der zehn bislang bekannten Süßstoffe in Stevia. Auch hier, wie in Deutschland, muss die Substanz einen hohen Reinheitsgrad aufweisen, der fast bei 100 Prozent liegt.
Jedoch diese auf dem Markt befindlichen und extrem hoch verarbeiteten Stevia-Substanzen haben absolut keine Wirkung bei der Therapie von Borreliose. Hierzu scheinen nur Extrakte aus den Blättern in der Lage zu sein, für die es aber bislang keine Zulassung gibt.
Aus den USA kommt dazu eine explizite Mitteilung von der FDA: FDA Basics > Has Stevia been approved by FDA to be used as a sweetener? Diese Mitteilung stammt vom März 2018. Sie besagt, dass die hoch gereinigten Stevia Glycoside als „allgemein sicher“ gelten und uneingeschränkt vertrieben werden dürfen.
Jedoch Stevia Blätter und Extrakte daraus gelten als „nicht sicher“ und haben deswegen keine Zulassung seitens der FDA als Nahrungsergänzung und andere Formen von Lebensmitteln.
Die „New Haven Register“ Online Ausgabe (University of New Haven professor studying whether stevia can kill Lyme disease bacteria – New Haven Register) vom Juli 2017 bringt zu den Forschungen in dieser Richtung einen interessanten Beitrag. Hier kommt die Leiterin der Studie, Professor Sapi, zu Wort. Die Forscherin hatte selbst eine Borrelieninfektion durchgemacht.
Bei der Erforschung der Frage, wie gut Antibiotika bei der Behandlung der Borreliose wirken, stellten sie fest, dass die Zugabe von Zucker die antibiotische Wirkung verstärkte. Daraufhin kauften die Forscher im Supermarkt verschiedene Sorten von Zucker, inklusive von Süßstoffen, wie Stevia unter anderem.
Bei den darauf folgenden Untersuchungen stellten die Forscher fest, dass nur Stevia als Extrakt aus den Blättern in der Lage war, zusammen mit den Antibiotika den Erreger in all seinen Zustandsvarianten (längliche Spirochäten, Kugelform, Biofilmen) zu eliminieren. Die Tatsache, dass sogar Biofilme durch die Kombination vernichtet wurden, ist umso bemerkenswerter, weil die Bildung von Biofilmen durch die Borrelien eine erfolgreiche Überlebensstrategie der Keime ist, die die Therapie nachhaltig erschwert.
Von allen Kombinationen, die bei diesen Tests in Anwendung gebracht wurden, zeigte sich der Stevia-Extrakt als einzige Kombination, die extrem wirksam war.
Die Forscher hatten auch noch andere natürliche „Produkte“ im Fadenkreuz. Zum Beispiel sahen sie, dass Bienengift ähnlich gute Ergebnisse erzielte. Der eklatante Nachteil hier jedoch ist, dass eine signifikante Anzahl von Menschen gegen Bienengift allergisch ist und damit für eine derartige Behandlung nicht infrage kommt.
Und hier liegt der große Vorteil von Stevia-Extrakt, für das keine Allergien bekannt sind.
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Die Forscher haben, laut eigenem Bekunden, in den vergangenen drei Jahren versucht, mehr über Stevia und Borreliose zu forschen und die bislang gefundenen Ergebnisse zu verifizieren. Ein anderes Forscherteam aus New York scheint ebenfalls die Ergebnisse aus der Universität von New Haven zu verifizieren, wobei die Ergebnisse noch auf sich warten lassen.
Für Professor Sapi jedoch scheint es bereits zu diesem Zeitpunkt klar zu sein, dass eine erfolgreiche Behandlung von Borreliose nicht ausschließlich im chemisch-pharmazeutischen Bereich zu suchen ist. Für sie sind natürliche Substanzen das Geheimnis des Erfolgs (“We might have to look to nature” – wir müssen uns sehr wahrscheinlich in der Natur umschauen).
Grund hierfür ist sehr wahrscheinlich, dass es praktisch kaum synthetische Substanzen gibt, die in der Lage sind, effektiv Biofilme zu durchdringen und aufzulösen, und damit der Infektion den Nährboden zu entziehen.
Fazit
Auch hier wieder einmal die Chemie gegen die Biologie, wo die Chemie den Kürzeren ziehen muss. Und das sind denkbar schlechte Nachrichten für die Pharmaindustrie und Schulmedizin. Auch hier darf man wieder vermuten, dass nur wirkungslose Einzelsubstanzen aus Stevia als Süßstoffe zugelassen werden, selbstverständlich unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit für den Verbraucher.
Eine Zulassung von Blätter-Extrakten von Stevia, mit allen dazugehörigen Wirkstoffen aus der Pflanze, könnte unter Umständen einen positiven Einfluss auf Borreliose-Patienten haben, der jedoch aus ökonomischen Gründen unerwünscht ist. Denn ein Süßstoff, der eine heilende Wirkung bei Borreliose mit sich bringt, ist eine geschäftsschädigende Angelegenheit für Symptom-Kurpfuscher und Pillendreher, was es zu verhindern gilt.
Beitragsbild: 123rf.com – PAPAN SAENKUTRUEANG
Dieser Beitrag wurde am 6.8.2018 erstellt.